Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
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Oft gestellte Fragen – FAQ

Als Bewegungsbegleiterin oder Bewegungsbegleiter setzen Sie sich ehrenamtlich dafür ein, Menschen – insbesondere ältere Erwachsene – zu mehr Bewegung im Alltag zu motivieren. Sie planen und leiten niedrigschwellige Gruppen-Bewegungsangebote im öffentlichen Raum (z.B. Wiese, Park, Gemeindezentrum) und tragen damit zur Förderung von Gesundheit, Lebensfreude und sozialer Teilhabe bei.

Nein. Sie müssen keine sportliche Ausbildung oder große sportliche Erfahrung mitbringen, sondern Spaß an der Bewegung haben und daran, andere Menschen in Bewegung zu bringen. Die Schulung vermittelt alles Notwendige – inklusive praxisnahem Wissen, wie Sie mit unterschiedlichen Bedürfnissen umgehen können.

Aktuelle Schulungstermine finden sich hier.

Alle Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren möchten, können an der Basisschulung teilnehmen.

Ausgenommen sind Personen, die das Angebot im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit anbieten (möchten), wie z.B. Fachkräfte im Landesprogramm Gemeindeschwesterplus.

In der zweitägigen Schulung erhalten Sie praxisnahe Informationen zu:

  • Planung und Durchführung von Bewegungsangeboten
  • Umgang mit dem Bewegungstrolley und den darin befindlichen Materialien (Bälle, Therabänder, Schwungtuch etc.)
  • Motivation und Kommunikation mit Gruppen
  • Sicherheit und Risikoeinschätzung
  • Förderung sozialer Teilhabe und Begegnung
  • Sensibilisierung für ältere Teilnehmende und häufige altersbedingte Beschwerden

Die Teilnahme an den Schulungen ist für Ehrenamtliche kostenfrei. Lediglich Verpflegung und Anreise sind selbst zu tragen.

Ja. Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie ein Zertifikat. Außerdem werden Sie mit einem Bewegungstrolley und einem Handbuch ausgestattet.

Nach der Schulung erhalten Sie einen Bewegungstrolley mit Übungsmaterialien und ein Handbuch mit umfangreichen Tipps und Anleitungen zur Planung und Durchführung von Bewegungsangeboten.

Nein. Sie entscheiden selbst, ob und wie häufig Sie tätig werden. Wir ermutigen Sie aber dazu, im Vorfeld der Schulung kritisch zu prüfen, ob Ihr Alltag es zulässt, ein regelmäßiges Bewegungsangebot aufzubauen. Ziel ist es, im Rahmen Ihrer zeitlichen Möglichkeiten regelmäßige Termine anzubieten – wobei auch ein geringerer Umfang, etwa alle zwei Wochen, wertvoll ist.

Wir als LZG stehen Ihnen für alle Fragen rund um die landesweite Kampagne unterstützend zur Verfügung. Für die regionale Vernetzung und den Aufbau Ihrer Angebote vor Ort empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit

1. Schritt: Registrierung
Bitte nehmen Sie die Registrierung auf der Bewegungslandkarte über den Menüpunkt „Registrieren“ auf dieser Seite vor: https://www.lzg-rlp.de/de/bewegungslandkarte.html

2. Schritt: Bewegungsangebot einstellen
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich in Ihrem Account einloggen und dort das Angebot einstellen.

Unter folgendem Link gibt es ein detailliertes Erklärvideo: https://youtu.be/hG-FHmfp-lc

Bitte schreiben Sie hierzu eine Anfrage an: diebewegung@lzg-rlp.de.

Nutzen Sie die Bewegungslandkarte der Kampagne „Dabei sein bewegt!“. Dort sind alle Bewegungsangebote sichtbar und Sie können lokale Kontaktpersonen finden, sich austauschen und inspirieren lassen!

Im Sinne der niedrigschwelligen Verfügbarkeit stehen die Bewegungsangebote allen Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz kostenfrei zur Verfügung. Ein Honorar kann somit nicht erhoben werden.

Die Bewegungsangebote sind bewusst niedrigschwellig angelegt. Sie ersetzen keine Therapie, sondern ermöglichen Bewegung im Rahmen der individuellen Möglichkeiten. Orientieren Sie sich an folgenden Grundsätzen:

  • Niemand wird zu Übungen gedrängt
  • Es werden Alternativen angeboten
  • Pausen werden jederzeit ermöglicht

Im Zweifel ermutigen Sie die Teilnehmenden, ärztlich abklären zu lassen, welche Übungen für sie unbedenklich sind.

Es gibt unterschiedliche Fördermittel, die für jedes Jahr neu aufgesetzt werden. Wir informieren Sie darüber regelmäßig in unseren Rundmails. Bei Fragen zu den aktuellen Fördermitteln senden Sie bitte eine E-Mail an: diebewegung@lzg-rlp.de

Hierfür reicht eine formlose E-Mail an: diebewegung@lzg-rlp.de.

Grundsätzlich ja. Wichtig ist jedoch, dass das Angebot

  • freiwillig ist,
  • zusätzlich zur regulären Arbeit stattfindet,
  • klar von Ihrer hauptamtlichen Tätigkeit abgegrenzt ist.

Ausgebildete Bewegungsbegleiterinnen und Bewegungsbegleiter sind über die Betriebshaftpflichtversicherung der LZG und über die Unfallversicherung für ehrenamtlich Engagierte des Landes Rheinland-Pfalz versichert.

Die Teilnahme an den Bewegungsangeboten erfolgt auf eigene Verantwortung und im Rahmen des individuellen Versicherungsschutzes der Teilnehmenden.

Nähere Informationen zum Versicherungsschutz erfahren Sie in der Basisschulung.