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Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnformen sind ein zentrales Anliegen der Wohnungspolitik in Rheinland-Pfalz. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sowie steigender Immobilien- und Mietpreise in den Städten und des daraus resultierenden wachsenden Bedarfs an bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnungen stellen Genossenschaften eine Alternative zum sonstigen Wohnungsmarkt dar.
Ziel der Landesregierung ist durch die Förderung der Neugründung von Genossenschaften, deren Anzahl zu erhöhen. Im Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) aus dem Jahr 2014 wurde daher bereits die Unterstützung von Wohnungsgenossenschaftsgründungen mit aufgenommen.
Mit der „Moderationsförderung für Bewohnergenossenschaftsinitiativen“ können Gruppen, die zur Schaffung von nachhaltig bezahlbarem und selbstgenutztem Wohnraum eine Bewohnergenossenschaft gründen möchten oder sich nach Gründung in der Realisierungsphase befinden, Hilfe durch externe Beratung erhalten. Die Beratungshilfe kann hierbei von der Unterstützung bei der Entwicklung eines Konzeptes über die Begleitung bei Behördenmaßnahmen bis hin zum Teamcoaching reichen. Sowohl ökonomische als auch gruppendynamische und planerisch-bauliche Hemmnisse sollen so verringert werden.
Voraussetzungen der Förderung sind die vier „G“:
Kontakt: LZG, Berit Herger, Telefon 06131 2069-37, bherger@lzg-rlp.de
Infos: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Landeszentrale für Gesundheitsförderung
in Rheinland-Pfalz e.V.
Hölderlinstraße 8
55131 Mainz
Telefon 06131 2069-0
Fax 06131 2069-69
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