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Synopse: Qualitäts- und Förderkriterien

Faltblatt zu Qualitäts- und Förderkriterien für Gesundheitsförderung und Prävention im kommunalen Raum

Bei der Planung und Durchführung von Projekten, Programmen und Maßnahmen in der Prävention und Gesundheitsförderung ist die Orientierung an Qualitätskriterien wichtig. Ein neu erschienenes Faltblatt setzt die „Zwölf Qualitätskriterien guter Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung“ des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit in Beziehung zu den an anderer Stelle erhobenen Qualitätsanforderungen.

Den Kriterien des Kooperationsverbunds wird in Tabellenform gegenübergestellt, welche ­– auf die zwölf Qualitätsdimensionen bezogenen – Aussagen im Leitfaden Prävention des GKV Spitzenverbandes, in den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz sowie im Leitfaden Soziale Stadt Rheinland-Pfalz (herausgegeben vom Ministerium des Innern und für Sport in RLP) zu finden sind.

Entstanden ist ein umfassender Überblick über die Gütekriterien, die verschiedene Quellen an die Gesundheitsförderung und Prävention im kommunalen Raum anlegen. Die große Schnittmenge gleichartiger Anforderungen bietet eine gute Voraussetzung für gemeinsame, übergreifende Maßnahmenplanungen.

Die Synopse wurde von der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) in der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) herausgegeben. Die KGC unterstützt kommunale Akteure in der Konzipierung, Gestaltung und Qualitätsentwicklung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen und wird gefördert von der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag und mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen, dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD), dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (MFFJIV) und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Präventionsgesetz als Grundlage

Hintergrund der Handreichung ist das im Jahr 2015 verabschiedete Präventionsgesetz. Es betont, dass sozial benachteiligte und vulnerable Menschen in ihren Lebenswelten vor Ort, z.B. in Kitas, Schulen, Betrieben, Jugendeinrichtungen, Sportvereinen und anderen Settings, erreicht werden sollen. Die Kommune umgreift als sogenanntes „Dachsetting“ viele dieser Lebensbereiche und hat als Verwaltungseinheit politische Entscheidungskompetenz. Durch ein ressortübergreifendes und vernetztes Vorgehen sollen Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention als Querschnittaufgabe verschiedener Akteure innerhalb der Kommune verstanden und angegangen werden.

In der Bundesrahmenempfehlung der Nationalen Präventionskonferenz werden Handlungsfelder und Ziele konkretisiert und ein koordiniertes Vorgehen der Sozialversicherungsträger bei der finanziellen und fachlichen Unterstützung örtlicher Akteure angestrebt. Der Einhaltung von Qualitätskriterien in der Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen wird auch von den Kassen und dem Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz große Bedeutung beigemessen.

Das Faltblatt steht in zwei Versionen als Download zur Verfügung:

Download Online-Version
Download Version zum Ausdrucken (Druckempfehlung für Faltblatt: Wenden über Schmalseite)

Ansprechpersonen
Sabine Köpke, KGC in der LZG, Telefon 06131 2069-38 E-Mail
Helmut Hafemann, KGC in der LZG, Telefon 06131 2069-18 E-Mail

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