Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
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Präventionsgesetz, Struktur und Gremien

Das Präventionsgesetz ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten und ist die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Gesundheitsförderung und Prävention sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten.

Die Nationale Präventionskonferenz traf sich am 26.10.2017 zur konstituierenden Sitzung und entwickelte eine Nationale Präventionsstrategie, welches die Bundesrahmenempfehlungen (verabschiedet 19.02.2016) und den Präventionsbericht (01.07.2019) umfasst.
Zum ersten Präventionsbericht der nationalen Präventionskonferenz in der Fassung vom 01.07.2019.

Grafik: GKV-Spitzenverband (2019): Erster Präventionsbericht 2019, Berlin S.11

Die Bundesrahmenempfehlungen (BRE) dienen der Sicherung und Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung/Prävention und definieren gemeinsame Ziele, Handlungsfelder und Zielgruppen. Die Kommune wird hierbei als „(…) eine Lebenswelt von großer Bedeutung (…)“ bezeichnet, „(…) weil sie die anderen (…) Lebenswelten umgreift.“ (BRE, S.6). Die Empfehlungen legen zudem Berichts- und Dokumentationspflichten fest.

Die Bundesrahmenempfehlungen (BRE) legen Ziele auf Bundesebene fest. Die Umsetzung auf Landesebene geschieht durch die Landesrahmenvereinbarungen (LRV) jedes einzelnen Bundeslandes. Die LRV zur Umsetzung der nationalen Präventionsziele wurde in Rheinland-Pfalz am 21.07.2016 unterzeichnet. Bei den Zielen und Handlungsfeldern orientiert sich die LRV an den BRE. In Rheinland-Pfalz werden basierend auf der LRV zu den Handlungsfeldern „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“, „gesund im Alter“ und zusätzlich zum Thema „kommunale Gesundheitsförderung“ landesweite Netzwerke eingerichtet. Der Fokus der Netzwerke liegt auf vulnerablen Gruppen mit erhöhten Gesundheitsrisiken und gleichzeitig geringeren Gesundheitschancen. Weiterhin gibt es einen jährlichen Landespräventionsausschuss und eine jährliche Landespräventionskonferenz. Sie dienen der Prüfung und Weiterentwicklung der Präventionsziele hinsichtlich der landesspezifischen Ausrichtung und Umsetzung.

Download:
Landesrahmenvereinbarung Rheinland-Pfalz

Für weitere Informationen bezüglich der Umsetzung des Präventionsgesetztes in Rheinland Pfalz empfehlen wir Ihnen die Landespräventionswebsite des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG).

Die landesweiten Netzwerke im Rahmen der Landesrahmenvereinbarung in Rheinland-Pfalz sind

  • Netzwerk „Gesund aufwachsen“
  • Netzwerk „Gesund leben und arbeiten“
  • Netzwerk „Gesund im Alter“
  • Netzwerk „Kommunale Gesundheitsförderung“

Die Netzwerke werden jeweils in einem Tandem aus zwei verschiedenen Institutionen moderiert. Daher koordiniert und moderiert die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit in einem Tandem das Netzwerk „Kommunale Gesundheitsförderung“. Ziele des Netzwerkes sind u.a. die Entwicklung und Weiterentwicklung von qualitätsgesicherten und flächendeckendenden Präventionsstrukturen und Gesundheitsförderung in Kommunen. Arbeitsschwerpunkte sind hierbei trägerübergreifender Austausch und fachliche Meinungsbildung, Vorschläge für Handlungsempfehlungen oder Good-Practice-Beispiele im Bereich der kommunalen Gesundheitsförderung. Hierfür treffen sich die Mitglieder viermal im Jahr. Zu bestimmten Themenschwerpunkten werden gegebenenfalls Unterarbeitsgruppen gegründet.

Für weitere Informationen bezüglich der Umsetzung des Präventionsgesetztes in Rheinland Pfalz und den Landespräventionsnetzwerken empfehlen wir Ihnen die Landespräventionswebsite des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (MWG).