Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
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Wer kann Organe spenden?

Grundsätzlich kann jeder Mensch – egal welchen Geschlechts oder Alters – nach seinem Tod (postmortal) Organe spenden. Entscheidend ist, wie gut die Organe noch funktionieren. Und das hängt eben nicht nur vom Alter des Verstorbenen ab, sondern auch davon, wie der Mensch gelebt hat und ob er Vorerkrankungen hatte. Deswegen werden vor der Spende verschiedene Tests gemacht, ob die Organe der verstorbenen Person für eine Transplantation geeignet sind.

Die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende sind im Transplantationsgesetz klar geregelt:

  • Der oder die Verstorbene muss zu Lebzeiten in die Organentnahme eingewilligt haben. Idealerweise geschieht dies durch einen Organspendeausweis. Liegt keine Willensbekundung für eine Organspende vor, müssen stellvertretend die Angehörigen der Organentnahme zustimmen.
  • Der Tod muss nach den Richtlinien der Bundesärztekammer eindeutig festgestellt worden sein. Hierzu müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den unumkehrbaren Hirnfunktionsausfall (Hirntod) des potenziellen Spenders diagnostiziert haben. Die beiden Untersuchenden dürfen nicht an der späteren Organentnahme oder der Transplantation beteiligt sein.

Für eine postmortale Organübertragung kommen Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm in Frage, außerdem können Gewebe wie z.B. die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Blutgefäße oder Knochen übertragen werden. Prinzipiell gilt: Eine Organspende hat immer Vorrang vor einer Gewebespende.

Auch Lebendorganspenden sind möglich

Bei einer Lebendorganspende geben lebende Menschen Organe weiter. In Deutschland sind dies in der Regel Nieren oder Teile der Leber. Auch hierfür gelten strenge Regeln. So sind Lebendorganspenden nur erlaubt, wenn kein postmortales Spenderorgan zur Verfügung steht. Die Gesundheit der spendenden Person steht immer an erster Stelle, und die spendende und empfangende Person müssen sich nahestehen.